Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Vestellung eines Dollmetschers für die Uebersetzung von Urkunden, die in russischer Sprache abgesahr 
sind, für die zum Departement des Iunern gehörigen Srellen. 
Da man dem privatisirenden Rechts-Gelehrten Hehl zu Tübingen, welcher nach 
einer Bekanntmachung des K. Jul#tiz-Ministerium vom 15. Februar d. J. (Reg. Blatt 
S. :7) als Dollmetscher für die in russischer Sprache bei den Gerichtsstellen des 
Königreichs einkommenden Urkunden aufgestellt worden ist, das gleiche Geschäft auch 
für das Departement des Innern übertragen hat; so werden sämtliche zum Departe- 
ment des Innern gehörige Stellen mit Hinweisung auf die, die Aufstellung verpflich, 
teter Dollmetscher für dao Departement des Innern betreff nde Ministerial-Verfä- 
gung vom 1. Februar d. J. (Reg. Blatt S. 69) zu ihrer Nachachtung hievon in 
Kenntniß geseßt. « 
Stuttgartdenn.-März1826. Schmidlin. 
B.) Des Departements der Finanzen: 
1. Des Fiuanz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die Prüsungen der Bewerber um Fersistellen betreffend. 
Seine Königliche Majestüät haben durch höchste Entschließung vom 16. Juni 
18:46 und :. März d. J. binsichtlich der durch das Eoikt vom J. Juni 1313 ange- 
ordneten Prüfungen der Bewerber um Forststellen und deren Elassiskation für die 
bestehenden Forst-Dienst= Grade folgende nähere Bestimmungen ertheilt: 
Es sollen zwei Prüfungen Statt finden: 6 
Die erste für den Beweis der Befähigung zu denjenigen Anfangs- Srtellen, die 
noch nicht in die Kategorle der Staats-Dienste im engeren Sinne gehbren, nämlich: 
für Forst-Assistenten= und Forstwarts, Seellen. 
Da erstere Stelle neben forstwirthschaftlichen Kenntnissen zugleich Kenninisse im
	        
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