Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Mund: 
Wangen: 
Zähne: 
Beine: 
besondere Kennzeichen: 
Kleidung: 
Unterschrift des Gefangenen: 
N. den 
K. Oberamts-Gericht. (Amts-Gericht.) 
III. Form einer Beitrags-Urkunde. 
Dem Züchtling (Arbeits-Sträfling, Festungs-Straf-Gefangenen) NN. von N. 
kann als Beitrag zu seinen Unterhaltungs-Kosten bei der gänzlichen Mittellosigkeit 
desselben angeseht werden 
  
Nichts. 
oder 
sind als Beitrag zu seinen Unterhaltungs-Kosten angesetzt worden, jährlich 
Gurlden 
welche beie zu erheben sind. 
N. den 
K. Oberamts-Gericht. (Amts= Gerlcht.) 
B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
#a) Bekanntmachung, die Straf-Besugniß der Kreis-Regierungen betreffend. 
Da den Kreis-Regierungen in Folge des Artikels 1: des Straf-Edikts vom 
17. Juli 18:4 die Befugniß zukommt, die in ihrem Strafmaas liegende dreimonat, 
liche Polizeihaus, Strafe in die derselben nach dem erwähnten Geseß parallel laufende 
Festungs-Arrest-Strafe zu verwandeln, so wird dies öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart den 50 März 1336. Schmidlin.
	        
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