Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

Die dritte Abtheilung aus den Referendaͤren 
Pfäfflin, Rheinwald, Bürger, Gloz, Müller von Gaildorf, Frei- 
herr vom Holz, Hofmeister, Klüpfel. 
DOie Referendéäre der ersten Abtheilung haben am Dienstag, den 16., die der 
zweiten am Dienstag, den :25., und die der dritten Abtheilung am Dienstag, den 
Jo. Mai 2. J. in Stuttgart sich einzufinden und beziehungsweise an den bezeichneten 
Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Kanzlei des Ober= Tribunals 
sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber 
nicht genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiren binnen der anberaumten 
Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit dem angedrohten Präjudiz gemäß von 
dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen und auf die nächste verwiesen. 
Stuttgart den 36. April 18276. 
Fär den Justiz-Minister: 
v. Otto. 
B.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
Niedersetzung einer stehenden Kommission für die Erziehungs-Häufer. 
In Folge hcbchster Entschließung vom 28. d. M. wird die Aufsicht und Leitung 
der belden Waisenhäuser in Stuttgart und Weingarten vom 2. Juli d. J. an mit der 
unter dem 23. Januar 1825 errichteren Ober-Aufsichts-Kommission für die Taub- 
stummen und Blinden-Unterrichts-Anstalt unter dem Namen der 
„Königlichen Kommission für die Erziehungs Häuser“ 
bereinig: werden. · 
DieKommisstonwirdunterdemVorsitzihreöbiöherisgenVorstandes- 
ObersHofprediger,ObersConsistorialrath,Präcatend«Aut-t- 
aus dem 
Ober, Kirchenrath Schedler,
	        
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