Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nro. 25. 
Regierungs = Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag, den 15. Juni 1836. 
Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, die Behandlung der Bestellgebühr bei Post-Versendungen 
an Staats-Behörden betreffend. — Bekannemachung einer Uebereinkunft zwischen der Krone Württemberg und 
19 Kantonen der schweizerischen Eidgenossenschaft in Beziehung auf eine gegenseitig gleiche Behandlung der 
beiderseitigen Staats-Angehörigen in Concursen. — Die Einsendung der Landjäger= Kosten- Verzeichnisse be- 
treffend. — Den Besuch der Landes-Universität betreffend. — Bekanntmachung, die Errichtung eines Polizei- 
hauses zu Heilbronn an der Stelle des bisherigen Polizeihauses zu Ellwangen und die veränderte Eintheilung 
der Polizeihaus= Bezirke betreffend. — Aufstellung eines Merikanischen Handels-Agenten für Württemberg. — 
Milde Sriftung des verstorbenen Schullehrers Mattes in Winzeln. — Aufnahme eines auc#übenden Arztes. — 
Die Aufnahme in die Taubstummen= und Blinden-Anstalt zu Gmünd und die Kosten des Unterrichts und der 
Verpflegung in derfelben betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügun gen der Departementé. 
A. Der Departements der Justiz, des Innern und der 
Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, die Behandlung der Bestellgebühr bei Post-Versendungen an Staats-Behörden 
betreffend. 
Zur Bereinfachung der Behandlung der Post= Bestellgebühr (des Brief“ und 
Paket-Austrägerlohns) bei den Staats-Behörden wird in Gemäßheit höchster Ent-
	        
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