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Unter dem 20. v. M. erhielt der auf die Pfarrei Warthausen, Ober- und De-
kanatamts Biberach, ernannte Pfarrer Weiß, von Unter-Essendorf, und
unter dem 26. v. M. der auf die Pfarrei Donzdorf, Oberamts Geißlingen und
Dekanats Eybach, ernannte Pfarrer Mayer, von Treffelhausen, die Koͤnigliche Be-
staͤtigung.
Die patronatische Nomination des Vikars Wetzel in Kochersteinsfeld auf die
erledlgte evangelische Pfarrei Weiler, Dekanats Weinsberg, ist den 30. Mai bestaͤtigt
worden.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung, die bevorsieheude Semesier-Prüfung der Jusiiz-Referendäre betresfend.
-Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 13353 (Reg. Vl. S. 18)
werden hiedurch diejenigen Referendare zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten
Dienst-Prüfung befähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, aufge-
fordert, ihre diesfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe
ihres Aufentbalts= Orts bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach-
theil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die
Säumigen unfehlbar eintreten würde.
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Prü-
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe= Rels-
tionen erforderlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden.
Stuttgart den 1. Juni 1826. Maucler.
b) Resultat der Semester-Prüfung der Jusiiz-Referendäre im Mai 1846.
Auf die Bekanntmachung vom 1. December 13:5 (Reg. Blatt S. 738) haben
sich zur zweiten Dienst= Prüfung 5: Referendäre zweiter Elasse angemeldet.