Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Unter dem 20. v. M. erhielt der auf die Pfarrei Warthausen, Ober- und De- 
kanatamts Biberach, ernannte Pfarrer Weiß, von Unter-Essendorf, und 
unter dem 26. v. M. der auf die Pfarrei Donzdorf, Oberamts Geißlingen und 
Dekanats Eybach, ernannte Pfarrer Mayer, von Treffelhausen, die Koͤnigliche Be- 
staͤtigung. 
Die patronatische Nomination des Vikars Wetzel in Kochersteinsfeld auf die 
erledlgte evangelische Pfarrei Weiler, Dekanats Weinsberg, ist den 30. Mai bestaͤtigt 
worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, die bevorsieheude Semesier-Prüfung der Jusiiz-Referendäre betresfend. 
-Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 13353 (Reg. Vl. S. 18) 
werden hiedurch diejenigen Referendare zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten 
Dienst-Prüfung befähigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, aufge- 
fordert, ihre diesfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe 
ihres Aufentbalts= Orts bis zum 15. Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um 
so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dieses Termins der Nach- 
theil des Ausschlusses von der nächst bevorstehenden Semester-Prüfung für die 
Säumigen unfehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der Prü- 
fungs-Commission des K. Ober-Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe= Rels- 
tionen erforderlichen Akten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 1. Juni 1826. Maucler. 
b) Resultat der Semester-Prüfung der Jusiiz-Referendäre im Mai 1846. 
Auf die Bekanntmachung vom 1. December 13:5 (Reg. Blatt S. 738) haben 
sich zur zweiten Dienst= Prüfung 5: Referendäre zweiter Elasse angemeldet.
	        
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