Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

269. 
werden in der umfassenden Verordnung uͤber das Hypotheken-Wesen der 
Exemten demnaͤchst ertheilt werden. 
Stuttgart den 15. Juni 1826. 
Auf Seiner Majestät des Königs besondern Befehl: 
Maucler. 
ü0) Bestellung von Amts-Gerichts-Notaren für die Amts= Gerichts-Bezirke Neresheim, Ober-March- 
thal und Scheer. 
Da für die K. Fürstlich Thurn urd Taxis schen Amts. Gerichts-Bezirke Reres- 
heim, Ober-Marchthal und Scheer die Substituten Rueff in Giengen und Kapp 
in Dischingen, dann der provisorische Amts-Gerichts-Aktuar Brehm in Ober-March- 
thal zu Amts-Gerichts-Rotaren ernannt und zu Versehung dieser Stellen für be- 
fähigt erkannt worden; so wird solches hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.. 
Stuttgart den 19. Juni 1636.. Maucler.- 
B.) Der Departements der Justiz und der Finanzen: 
Der Ministerien der Justiz und der Finanzem. 
Verfägung, die periodischen Visstationen der oberamts= und amtsgerichtlichen Gefängnisse, und die 
Vorkehrungen wegen Unterhaltung derselben betreffend.- 
Zu Abschneidung der Weitläufigkeiten, welche in Beziehung auf das, bei den 
oberamtögerichtlichen Gefängnissen vorkommende Bauwesen bisher Statt gefunden 
haben, und um sowohl hierin als bei den vorgeschriebenen periodischen Gefängniß- 
Visitationen eine einfachere und glelchförmige Geschäfts-Behandlung zu bewirken, 
wird biemit Folgendes versügt: 
1.) An den, nach der Finanz-Ministerial, Verfügung vom 30. März 1618 (Reg.-Z 
Blatt, S. 137 ff.) von den Cameral-Verwaltern jährlich vorzunehmenden 
Gebäude-Vlsitationen, haben in Beziehung auf die oberamtsgerichtlichen Ge- 
fängnisse der zuständige Oberamts= Richter, so wie der Gerichts-Arzt, und 
nöthigen Falls der Bezirks-Bau= Inspektor Theil zu nehmen. Die Visttation 
der gedachten Gefängnisse findet im Laufe des Monats September jeden 
Jahres Statt.-
	        
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