Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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B.) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 14. d. M. 
den Redierförster Redwiz zu Urspring, Blaubeurer Forsts, wegen Kränklichkeit, 
feinem Ansuchen gemäß, in den Ruhestand verseßt. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Dekrete vom 18. d. M. dem 
Oberamtmann Weckherlin, von Reutlingen, das erledigte Oberamt Tübingen, 
dem Gerichts-Notar Rieckhert, von Sulz, das Gerichts-Notariat Heilbronn, 
und 
dem Amts- Notar Scholder zu Mehingen, Oberamts Urach, das Gerichts- 
Notariat Sulz gnádigst zu übertragen, auch 
den Amts, Rotar Herrmann zu Gerstetten, Oberamts Heidenheim, auf das 
Amts-Notariat Mehingen zu verseßen geruht. 
Die patronatische Romination des Pfarr-Verwesers Böckheler zu Essingen, 
Diöcese Aalen, auf die erledigte evangelische Pfarrei daselbst, ist den 13. d. M., und 
die des Vikars Mezger in Poppenweiler, Dibcese Ludwigsburg, auf die evan- 
gelische Pfarrei Gnadenthal, Dicese Oehringen, den 2o. d. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departemen (6. 
Des Justiz-Departements: 
1. Des Justiz-Ministerium. 
Instruktion für die Oberamts= und Amts-Gerichte, die Gerichts= und Amts--Notare und die Orts- 
Vorsteher über die Führung der Geschäfts-Bücher, die Erstattung der Geschäfts-Berichte und die Be- 
handlung des Sportelwesens bei den notariatamtlichen Verrichtungen. (Mit 4 Beilagen.) 
In der zu Vollziehung des Notariats-Edikts erlassenen K. Verordnung vom 
24. Mai 1826 (Reg. Blatt S. 275 ff.) sind 95.24—3:38 und 32 die Einrichtungen im 
Allgemeinen bezeichnet, welche dazu dienen sollen, die Orts-Vorsteher, die Gerichts- 
und Amts-Notare und die Oberamts-Richter in einer steten Uebersicht über den 
Stand der den Rotaren obliegenden Geschäfte zu erhalten. Behufs der Ausführung 
derselben wird nunmehr nachstehende nähere
	        
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