Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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e) Bestellung eines Amts-Gerichts-Notars für den Amts-Gerichts-Bezirk Buchan. 
Da fäür den K. Fürstlich Thurn und Taris'schen Amts-Gerichts= Bezirk Buchan- 
der Amts-Aktuar Hauff zu Ober-Marchthal zum Amts= Gerichts= Notar ernannt 
und zu Versehung dieser Stelle für gehbdrig befähigt erkannt worden ist; so wird 
solches hiedurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den ro. Juli 1326. 
Für den Jusiiz-Minisier: 
*-• v. Oto. 
.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten: 
Des Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung, in Betreff der Beglaubigung von Urkunden, die in Nord-Amerika, Behufs der 
Produzirung in Wärttemberg, ausgefertiget siud. 
Um die Nachtheile abzuwenden, welche bisher für manche Personen aus der 
Unvollständigkeit der Beglaubigung von ihnen bei den disseitigen Behörden produzir- 
ter, in Nord-Amerika ausgefertigter Urkunden häufig entstanden sind, findet man 
sich zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß, nachdem von Seiner Königlichen 
Majestät der Kaufmann Ehristian Mapyer zu Baltimore zum K. General, Consul 
in den Nordamerikanischen Staaten ernannt worden ist, den Erfordernissen hinsichtlich 
der Beglaubigung solcher Urkunden am einfachsten dadurch genügt werden kann, wenn 
dieselben vor der Absendung nach Europa dem gedachten K. General-Consul zur Le- 
galisation vorgelegt werden. 
Zugleich wird übrigens bemerkt, daß der K. General-Consul nicht nur ange- 
wiesen ist, Briefe, welche seines Amtes wegen an ihn gerichtet werden, wofern solche 
nicht vollkommen frankirt sind, nicht anzunehmen, sondern daß derselbe auch über- 
haupt zu Besorgung von Privat= Angelegenheiten, wofern ihm nicht von Seiten der 
K. Regierung dazu der Auftrag ertheilt wird, keineswegs verbunden ist, und übrigens 
hiasichtlich der Communikation K. Behörden mit demselben ganz dieselben Vorschriften
	        
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