Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

354. 
6vo fl. nach Etats-Preisen berrchnet Dle Zehenten sind auf 6 Jahre um jüährliche 
5vRl fl in. Geld verpachtet. 
4) Die Stelle des Rektors an dem katholischen Schullehrer= Seminar in Gmünd 
mit einer Besoldung von 2 2oo fl., nebst freier Wohnung in dem Seminar-Gebäude= 
und elnem Schrelbmaterlalien= Ersaßz, soll nunmehr definitio beset werden. 
Der Rekror hat als Vorsteher die Aufsicht über das Institut, die Erziehung der- 
Zöglinge und ihre rellgise Erbauung zu beforgen, als erster Lehrer sich mit den- 
übrigen Lehrern in den Unterricht nach Bedürfniß und im Verhaͤltniß zu seinen Vor- 
stands-Geschäften zu theilen, vornehmlich aber die Erziehungs- und Unterrichts-Lehre 
vorzutragen und den Religions-Unterricht zu geben. 
Gehört er dem geistlichen Stande an, so hat er zuglelch die Leltung des Gottes- 
dienstes in der dasigen zweiten Stadtkirche zu übernehmen, und den Gotteodienß selbst, 
gemeinschaftlich mit den geistlichen Lehrern der lateinischen Schule, jedoch ohne eine 
Theilnahme an der pfarrlichen Seelsorge, zu verwalten. 
Die Gesuche um diese Stelle sind innerhalb sechs Wochen bei dem K. katholischen- 
Kirchenrath mit den erforderlichen Belegen einzureichen. Ausländer, die nicht bereits- 
bei einer ähnlichen Anstalt angestellt sind oder angestellt waren, können nur in dem: 
Fall berücksichtiget werden, wenn sie sich als Schrifesteller im Fache der Exziehung: 
und des Unterrichts ausgezeichnet haben. 
5) Durch die Pensionirung des kranken Ober-Revisors- Fischer ist eine etat- 
mäßige Revisors-Gle bei der Ober-Rechnungs-Kammer, 
6) durch diejenige des Cameral, Verwalters Blum dus in der dritten Besol= 
dungs-Elasse stehende Cameralamt Güglingen, und- 
7) durch die Penstonirung des Försters Vischer die in der ersten Elasse 3-. 
slebende Försters-Stelle zu Wildbad in Erledigung gekommen. 
  
Berichtigung- 
In den Beilagen B und D’ von. Rl. 29 des Regierungs-Blatts ist unter der Rubrik Bemerkun= 
gen, in der Bemerkung zu 4) anstatt der Worte „nicht durch, Vergleich“ zu lesen: durch Vergkeich;, 
wasm jedoch in einem Theile der Exemplare bereits berichtiget. iste.
	        
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