fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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waldkreises haben sich bei dieser Behoͤrde binnen drei Wochen vorschriftmaͤßig zu 
melden. 
8) Die Bewerber um das Oberamtsaktuariat Mergentheim haben sich bin- 
nen drei Wochen bei der Regierung des Jaxtkreises vorschriftmaͤßig zu melden. 
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Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge hechster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
15. d. M. sind als Forstamts-Asststenten ernannt worden, die bisherigen provisori- 
schen Forstamts-Assistenten: 
Buhl bel dem Forstamt Urach, 
Burkhardt bei dem Forstamt Rottweil, 
Glaiber bei dem Forstamt Comburg, 
Capoll bei dem Forstamt Neuenbürg, 
Plochmannn bei dem Forstamt Heidenheim, und 
v. Ziegesar bei dem Forstamt Reichenberg. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung 
von demselben Tage den provisorischen Forstamts-Assistenten Vischer in Zwiefalten, 
zum Forstamts-Assistenten in Sulz gnädigst ernannt. 
Unter dem 14. d. M. ist der Forstwart Carl im Revier Ochsenhausen auf die 
Forstwartsstelle im Revier Baiereck, Forstamts Schorndorf, verseßt, auch 
vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom dem- 
selben Tage als Forstwart im Revier Ochsenhausen, der Forst-Praktikant Buchholz 
in Söflingen, wie auch 
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. der Oberamts-Abtuar Müller 
in Mergentheim zum Kanzlei-Assistenten bei der Regierung des Schwarzwaldkrei= 
ses gnädigst ernannt worden. 
Berichtigung. 
In mehreren Exemplaren der Nummer 8 des Regierungs-Blatts vom 16. Februar 1842, S. 84, Linie 2 
von unten ist statt „kauser“ zu lesen: „Rauser.“ 
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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