Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

4% 
Landwirthschaftslehre wird Prof. v. Forstner, fünf Stunden wöchent- 
lich, von 8—9 Uhr, vortragen. 
Ebenderselbe erbietet sich zu Vorlesungen über die Landwirthschafts- 
Polizey in bequemen Standen. 
Allgemeine Technologie nach seiner „Ausführlichen Anleitung zur allge- 
meinen Technologie. Sturtg. und Tüb. 13z1 wird Prof. Poppe, fünf Stunden 
wöchentlich, von 9—0 Uhr lehren. 
Ebenderselbe wird die Maschinenlehre nach seinem „Lehrbuch der Ma- 
schinenkunde. Tüb. 133-1““ drei Stunden wöochentlich, von 10—11 Uhr, vortragen. 
National.- Oekonomie wird Prof. Fulda, fünf Stunden wöchentlich, von 
11—1: Uhr, vortragen. 
Ebenderselbe erbietet sich zu Vorlesungen über einzelne Zweige der Han- 
delswissenschaft. 
Polizeiwissenschaft wird, fünf Stunden wöchentlich, von 4—5 Uhr, Prof. 
Mohl lehren. 
Cameral-Recht. S. Rechtswissenschaft. 
Agrikultur-Chemie. S. Naturwissenschaft. 
Baukunst. S. Schöne Wissenschaften und Künste. 
Zur Erlernung des Zeichnens, Reitens, Fechtens, Tanzens u. s. w. findet man 
die beste Gelegenheit. 
Das Ende der Ferien ist auf den 53. Oktober festgesezt, und die Studierenden 
werden um so mehr erinnert, pünktlich an diesem Tage aus den Ferien hieher zurück- 
zukehren, da am 24. Oktober die Erdôffnung sämtlicher Vorlesungen an der schwarzen 
Tafel bekannt gemacht werden wird, und wenigstens alle Hauptvorlesungen unfehlbar 
den Tag darauf anfangen werden. 
Tübingen den 29. August 1826. 
D. E. G. Wächter, d. Z. Rector.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.