Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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3) Immanuel Friedrich Gußmann, Sohn des Schullehrers in Kaih, 
4) Johannes Vogel, Sohn des Wagners in Kirchberg. 
Stuttgart den 39. September 18:6. 
Süskind. 
B.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Derfügung, vie bevorstehende Weinlese betreffend. 
Indem die Königlichen Cameral -Beamten, welche Weingesélle zu verwalten 
haben, hinsichtlich der diesjährigen Weinlese nicht nur auf die in jener Beziehung 
bestehenden Vorschriften, sondern auch auf die zum Zweck einer verbesserten Wein- 
Bereitung in neuerer Zeit erlassenen Verfügungen (Reg. Blatt von 1835, S. ß506 ff.) 
biedurch hingewiesen werden, wird denfelben noch Folgendes eröffnet: 
1.) Damit die Trauben üu##n #ubericht- S#ar #½% Kf gebeihen, ist die Lese, 
so lange die Witterung und andere Umstände es zulasten, noch zu ver- 
schieben. 
z.) Von dem Gefäll= Ertrage hat jede Beamtung die ihr zugewiesenen Ausgaben 
an Besoldungen und Pensionen unter den Keltern vorschristmäßig abzu- 
geben. 
3.) Wegen des übrigen, theils unter den Keltern zu verkaufenden, theils einzu- 
kellernden Weins werden die Finanz-Kammern den einzelnen Cameral= 
Aemtern besondere Verfügungen zugehen lassen. 
Nach Beendigung der Kelter-Geschäfte sind die den Cameral= Aemtern (Regie- 
rungs-Blatt von 1632, S. 763) vorgeschriebenen Anzeigen über das Ergebniß der 
Weinlese dem Finanz-Ministerium ungescumt zu erfüatten. 
Stuttgart den -. Oktober 1636. 
Weckherlin.
	        
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