Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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bezeichneten Tagen (Nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Canzlei des Ober- 
Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu erhalten. 
Die zu der bevorstehenden Prüfung zwar ebenfalls zugelassenen, hievor aber 
nicht genannten Referendäre, welche ihre Probe-Arbeiten binnen der anberaumten 
Frist nicht eingereicht haben, werden hiemit dem angedrohten Prijudiz gemäß von 
dieser Semester-Prüfung ausgeschlossen und guf die nächste verwiesen. 
Stuttgart den 12. Oktober 1326. Maucler. 
b) Aufnahme eines Rfferendärs. 
§— 1I 4 . " 
Der Rechts-Candidat Wilhelm Wagner, von Balingen, ifst nach erstandener 
Prüfung zum Justiz-Referendär zweiter Elasse seinem Ansuchen gemäß bestellt und 
für die erste Hälfte seines Dienst= Probejahrs dem K. Gerichtshof in Eßlingen zuge- 
theilt worden. 
Stuttgart den 21. Oktober 1626. Maucdler. 
" "B-) Des Departements des Innern: 
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6 4. Des Ministerium des Innern. 
Verleihung einer Fräulein-Stifts-Präbende. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 18. 
v. M. die durch das Absterben der Fräulein Friederike v. Liebenstein erledigte 
Präbende für Fräulein vom ritterschaftlichen Adel der Frdulein Sophie v. Massen- 
bach in Stuttgart in Gnaden verliehen. 
Steattgart ben 19. Oktober 1826. Schmidlin. 
:. Des evangelischen Consistorium. 
Auflösung des Dekanats Neuffen. 
In Gemäßheit der bestehenden organischen Geseßze ist das evangelische Debanat 
Neuffen bei dessen neuester Erledigung aufgelöst, und dessen Bezirk der Diöcese Nür-
	        
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