Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Ferner haben Seine Koͤnigliche Majestaͤt vermoͤge hoͤchster Entschließung 
vom 25. v. M. die erledigte evangelische Pfarrei Winterlingen, Dekanats Balingen, 
dem Pfarr, Verweser Hochstetter zu Kocherstetten, im Dekanats-Bezirk Künzelsau, 
gnädigst übertragen. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
Wohnsitz-Veränderung eincs Rechts-Consulenten. 
Da der Rechts= Consulent v. Kauffmann zu Tübingen seinen Wohnsit ver- 
dndert und zu seinem künftigen Aufenthalts-Orte Stuttgart gewählt hat, so wird 
solches zu öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 35. Obtober 1626. Maucler. 
.) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
6) Brandschadens-Umlage. 
(1i 
Da die seit der letzten Brandschadens-Umlage vom 24. Juni v. J. eingetretenen 
Brand-Unglücksfälle den Betrag dieser Umlage erschöpft haben, und hiedurch die 
Nothwendigkeit einer neuen Umlage herbeigefährt worden ist, so haben Seine Ks- 
nigliche Majestät durch höchste Entschließung vom :34. d. M. eine neue Umlage 
im Betrage von 4 kr. auf roo fl. Gebude-Anschlag mit der Bestimmung anzuort- 
nen geruht, daß die erste Hälfte auf den 1. December d. J., die andere Hälfte aber 
auf den 1. April des künftigen Jahres eingeliefert werden soll. 
Indem hiernach die Königlichen Oberämter angewiesen werden, wegen des Voll- 
zugs dieser Brandschadens-Umlage unverweilt die erforderlichen Verfügungen zu 
treffen, werden die unter dem :6. März 1616 (Regierungs-Blatt S.y) ertheil- 
ten und im Regierungs= Blatte vom Jahr 182:, S. 439 wiederholten Vorschriften
	        
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