Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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wegen Behandlung der Umlage und der deßhalb auszustellenden Urkunden mit 
folsenden weiteren Bestimmungen eingeschärft: 
1.) Die Umlage ist auf den Grund der am 1. Juli vorgegangenen allgemeinen 
Cataster-Aenderung vorzunehmen; 
:.) die Repartitions-Urkunden sind diesmal auf den lehzten December an die 
Brandschadens-Versicherungs= Casse einzusenden; 
3.) sie müssen insbesondere eine genaue Nachweisung der Zu oder Abnahme 
des Catasters gegen das vorige Jahr nach dem. der Verordnung vom 28. 
Maͤrz 1816 angeschlossenen Formular geben; 
4.) sie sind mit der an die betreffende Kreis-Regierung einzusendenden Aende- 
rungs-Tabelle in genaue Uebereinstimmung zu bringen, und ist 
5.) diese Uebereinstimmung mit der Aenderungs-Tabelle auf, der Repartitions- 
Urkunde selbst zu beurkunden. 
Stuttgart den 26. Oltober 1826. Schmidlin. 
b) Ernennung eines Präsidenten der Kammer der Standesherrn. 
Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den Fuͤrsten August von Hohenlohe- 
Oehringen durch hoͤchste Entschließung vom 28. Oktober d. J. zum Präsidenten der 
Kommer der Standesherrn für den sechsjährigen Zeitraum von 1836 bis 135: ernannt. 
Stuttgart den 29. Oktober 1826. Schmidlin. 
  
Dienst-Erledigung. 
Da der Pfand-Commissär Eduard Schuster zu Blaubeuern unter'#em 30. Ok- 
tober d. J. entlassen worden, so werden die Bewerber um das hiedurch in Erledigung 
gekommene Pfand-Commissariat aufgefordert, unter Angabe ihrer bisherigen Lauf- 
bahn und unter Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse über ihre Befähigung binnen 
vierzehn Tagen bei dem Oberamtsgerichte Blaubeuern sich zu melden.
	        
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