Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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zehen Jahren zu ertheilen geruht, welches zur Nachachtung hiemit oͤffentlich bekannt 
gemacht wird. 
Situttgart den 3. November 1326. Schmidlin. 
Wac) Bekanntmachung, betreffend den Erfolg der Preis-Aussitzung für die Anzeige natürlich pockenkranker 
Kühe im Verwaltungs-Jahre 18 /6. 
Ungeachtet in dem leßtrerftossenen Verwaltungs-Jahre die ächten ursprünglichen 
Kuhpocken wieder in jedem der vier Kreise des Königreichs und zum Theil mehrwals 
beobachtet worden sind, so hat doch die für die zeitige Anzeige dieser Erscheinung aus- 
gesette Belohnung von zwei Kronenthalern nur einem einzigen Vieh-Besihber, näm- 
lich dem Jakob Verter in Entringen, Oberamts Herrenberg, zuerkannt werden kön- 
nen. In allen andern Fällen sind die Aerzte von dem Erscheinen dieser vatürlichen 
Kuhpocken viel zu spät, und zum Theil nur zufällig, in Kenntniß gesetzt worden. 
Indem man solches zur öffentlichen Kenntniß bringt, hoffi man, daß in Zukunft 
mehrere Vieh-Besitzer durch Ausmerksamkeit auf die in der Verordnung vom 13. 
November 1825 (Reg. Blatt S. 718) beschriebenen Kennzelchen, so wie durch gleich- 
baldige Anzeige an den Orrs-Vorsand, und durch diesen an den Oberamts- Arze 
jene Belohnung zu verdienen suchen werden. 
Stuttgart den 9. November 1326. Schmidlin. 
  
Dienst-Erledigungen. 
) Die Pfand-Commissäre Kloß zu Buchau, Reisinger zu Besigheim, und 
Sautter zu Bletigheim, welche zur Zeit ihrer Ernennung für diese Stellen bereits 
zu Verwaltungs-Aktuaren gewählt gewesen, sind auf ihr Ansuchen entlassen worden. 
Die Bewerber um die hiedurch in Erledigung gekommenen Pfand-Commissariate 
werden daber aufgefordert, binnen vierzehn Tagen unter Angabe ihrer bisherigen 
Laufbahn und unter Vorlegung der ersorderlichen Zeugnisse über ihre Befählgung, 
beziehungsweise bei dem Amts-Gericht Buchau und dem Oberamts-Gericht Be- 
figheim sich zu melden. —
	        
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