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Seine Königliche Majestaͤt durch hoͤchste Entschließung vom 27. September d. J.
zu genehmigen geruht, daß von der Forderung einer besondern Sicherheitsleistung
überhaupt abgestanden werden soll. Im Uebrigen bleibt es dabei, daß in Gemäßheit
der Eingangs erwähnten Verordnung von den Zöglingen und ihren Eltern immer
auch in besondern Urkunden (Reversen) ausdrückliche Zusage über die Erfüllung der.
ihnen zufolge dieser Verordnung obliegenden Verbindlichkeiten zu leisten ist, welche
Urkunden die Seminaristen je dem Vorsteher des Seminars, in das sie aufgenommen
sind, zu übergeben haben.
Zu den auszustellenden Reversen haben sich die Interessenten der in der Hof-
und Kanzlei-Buchdruckerei in Stuttgart gedruckt zu findenden Formulare zu bedienen.
Diese find nach folgenden vier verschiedenen Fällen verschieden abgefaßt:
a) wenn beide Eltern eines Seminaristen noch leben,
b) wenn der Vater noch lebt, die Mutter aber gestorben ist,
e) wenn der Vuater gestorben ist, die Mutter aber noch lebt,
d) wenn beide Eltern gestorben sind.
Nach Beschaffenheit eines jeden Falls wird das eine oder andere dieser Formu-
lare gebraucht. Treten eigenthümliche Fälle ein, für welche keines dieser Formulare
sich eignet, z. B. wenn eines der Eltern verschollen ist, Ehescheidungen vorgegangen
sind 2c., so sind die Reverse nach Umständen mit den geeigneten Veränderungen
schriftlich abzufassen.
Der festgesebte Preis für ein auf gutes Schreibpapier gedrucktes Formular i#st
drei Kreuzer, welche dem Verleger ganz frei einzusenden sind.
In Beziehung auf die Vollziehung der Urkunden ist folgendes zu bemerken:
a) in die in den gedruckten Formularen offen gelassenen Stellen sind betreffen-
den Orts die vollständigen Ramen 2c., Orte und Zeit, Data 2c. einzurücken,
b) die Urkunden sind je von den Seminaristen und nach Verschiedenhelt des
Falls von beiden Eltern, dem Vater, der Mutter und deren gerichtlich be-
stätigten Kriegsvogt (oder im Falle sie in zweiter Ehe lebt, dem dermaligen
Ehemann, veon diesem als gesehlichen Kriegsvogt), so wie dem Pfleger zu
unterzeichnen,