Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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ten Dlenst-Pruͤfung befaͤhigt sind und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, auf- 
gefordert, ihre diesfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe 
ihres Aufenthalts= Orts bis zum 15. Januar 1630 bei dem K. Justiz= Ministerium 
um so gewisser einzureichen, als im Falle der Nichteinhaltung dies's Termins der 
Nachtheil des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die 
Sumigen unfehlbar eintreten würde. 
Den zu dieser Prüfung zugelassenen Referendären werden sodann von der 
Prüfungs-Commisston des K. Ober- Tribunals die zu Ausarbeitung der Probe- 
Relationen erforderlichen Abten ohne Verzug zugestellt werden. 
Stuttgart den 15. December 18-6. Maucler. 
.) Des Departements des Innern: 
11. Des katholischen Kirchenraths. 
Besetzung des Schul-Inspektorats Saxlzau. 
Dem Pfarrer Kourad in Friedberg ist das katholische Schul-JInspektorat 
Saulgau übertragen worden. 
Stuttgart den 5. December 1876. Camerer. 
:. Der General,. Direktion der K. Württembergischen Posten. 
Bekanntmachung, die Einführung von Quiktungen bei Erbebung des Extrapost= Schmier-Pflasier= 
Brücken= und Fähr-Geldes u. s. w. betressend. 
Zu Beseitigung etwaiger Beschwerden der Extrapest-Reisenden über willkührl#= 
che Abnahme von Ertrapest= Schmier, Pflaster= Brücken= und Fährgeld u. s. w. fieht 
sich dle unterzeichnete Stelle veranlaße, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß mit 
hoher Genehmigung des Königl. Mintsteriums des Innern, vom 2. Januar 16:au, 
die Einführung gerruckter Quittungen, welche von den Königl. Postämtern und 
respect. Posihalterrien einem jeden Erxtrapost. Reisenden über bezahltes Post-
	        
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