Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Nro. 6. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königresch Württemberg. 
Mittwoch, den 25. Januar 1826. 
Inhalt. 
Unmittelbare Königl. Dekrete. Verordnung, die Haudels= und Joll-Verhältnisse mit dem Großherzeg= 
thum Baden betreffend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Empfehlung der Kübler'schen Gesanglehre. — Aufnahme eines aus- 
übenden Arztes. 
Dienst-Erledigungen. 
I. uUnmittelbare Königliche Dekrete. 
Verordnung, die Handels= und Zoll-Verhältnisse mit dem Großherzogthum Baden betreffend. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die im Jahr 1832: mit der Großherzoglich Badenschen Staats-Regierung 
verabredete Zoll-Bestimmungen (Reg. Blatt von 182:, Seite 445) durch die gänz- 
liche Veränderung der Zoll-Geseßgebung beider Staaten ihre Anwendbarkelt ver- 
koren haben, so finden Wir Uns veranlaßt, in Folge der mit der Großherzoglich 
Badenschen Staats-Regierung Statt gehabten besondern Perhandlungen Folgendes 
zu verordnen.
	        
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