Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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den neu anzulegenden Unterpfands-Büchern erforderliche Popier durch die ihnen 
dorgesetzten Oberamts. Gerichte erhalten würden. 
· Da dessen ungeachtet bereits von mehreren Seiten Formulare zu Unterpfands- 
Buͤchern in selbst gewaͤhltem Formate oͤffentlich zum Verkauf angeboten worden sind; 
so werden hierdurch die Unterpfauds--Behoͤrden vor deren Ankauf gewarnt, mit dem 
Anfuͤgen, daß ihnen demnaͤchst die ersorderlichen Tabellen durch die ihnen vorgesetzten 
Oberamts= Gerichte zukommen werden. 
Stuttgart den 26. Januar 18-6. Schwab. 
.) Des Departements des Innern: 
1. Des katholischen Kirchenratbe. 
Milde Stistung des verstorbenen Dekans Rink zu Donzdorf. 
Der am 29. December v. J. verstorbene katholische Dekan und Pfarrer D. Rink 
zu Donzdorf, Oberamts Geißlingen, hat in seiner lehtwilligen Anordnung die Ele- 
mentar, Schulen zu Hohenrechberg, Weissenstein, Bödmenkirch und Donzdorf mit 
elnem Kapital von zweitausend Gulden bedacht. Dieses wohlthätige Vermächtniß 
wird nach ertheilter Staatsgaenehmigung unter dankbarer Anerkennung hiemit öffent- 
lich bekannt gemacht. 
Stutrgart den r7. Januar 13-6. Soden. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Steuer-Collegium. 
Verfügung, die Vollziehung der K. Verordnung vom 22. d. M. über die Zoll= und Handels- 
Verhältuisse mit Baden betreffend. 
Für die Vollziehung der durch das Regierungs= Blatt Nro. 6 bekannt gemach- 
ten K. Verordnung vom 3z. d. M., die Zoll= und Handels-Verhältnisse mit Baden 
betreffend, werden den Ober-Zollämtern folgende Vorschriften ertheilt: 
1.) Die als Baden'sches Erzeugniß declarirten — unmittelbar aus Baden kom- 
menden Weine können nur dann mit dem ermäßigten Zollsatze von e fl.
	        
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