Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Die Prüfungs= Candidaten haben sich vier Wochen vorher mit Beibericht des 
Schul-Inspektors dahier zu melden, und sich über die Erfordernisse zu legitimiren, 
sonach, wenn keine Abweisung erfolgt, am Montag den :5. April und Montag den 
35. Oktober Nachmittags um vier Uhr auf der Kanzlei des K. katholischen Kirchen- 
raths zu erscheinen. 
Stuttgart den 4. Februar 18:6. Soden. 
c) Die diesjährige Prüfung der Schul-Candidaten für Schul-Provisorate betreffend. 
Diejenigen katholischen Schul-Candldaten, welche den bis jeht noch bestehenden 
dreijährigen Lehrkurs vollendet haben, werden Behufs ihrer Befähigung zu Schul- 
Prorisoraten in diesem Jahre bei dem katholischen Kirchenrath in zwei Terminen ge- 
prüft werden. 
Dieselben haben sich daher bis zum 15. April dieses Jahrs schriftlich zu melden 
und anzuzeigen, ob sie bei der ersten im Frühjahr, oder bei der im Herbst vorzu- 
nehmenden zweiten Prüfung für Provisorate erscheinen wollen; worauf ihnen der 
Tag der Prüfung wird bekannt gemacht werden. 
Szuttgart den 4. Februar 162. Soden. 
5. Des Medicinal-Colleßzlum. 
Aufnahme eines ausübenden Arzccs. 
Der Doktor der Medicin und Chirurgie Carl August Franck, von Nürtingen, 
ist nach erstandenen Prüfangen zur Ausübung der Medicin, höheren Chirurzie und 
Geburtshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 6. Februar 1326. Walther.
	        
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