Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

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Prof. Emmert wird öffentlich die Anfangsgründe der italiänischen Sprache 
von 2—3 Uhr in Verbindung mit Stpylübungen lehren; privatim erbietet er sich zu 
Vorlesungen über französische und englische Sprache. 
Prof. Eisenb ach wird öffentlich die Elemente der russischen Sprache zwei, 
mal in der Woche vortragen; privatim erbietet er sich ebenfalls zu Vorlesungen 
über französische und englische Sprache. 
Staatswirthschaft. 
Encyklopädie der Cameral= Wissenschaften lehrt Prof. Fulda von 
11—1:2 Uhr. " 
Ebenderselbe traͤgt die Finanz- Wissenschaft von 9 10 Uhr vor. 
Landwirthschaftslehre wird Prof. v. Forstner fünfmal die Woche von 
8—9 Uhr Morgens vortragen. 
Ebenderselbe erbietet sich auch zu Vorlesungen uͤber Landwirthschafts- 
Polizei. 
Prof. Widenmann lehrt die Encyklopädie der Forst-Wissenschaft (nach 
seinem System der Forstwissenschaft, Tübingen 1324) von y—38 Uhr; die National, 
und Staats-Forstwissenschafts= Lehre von 9—10 Uhr. 
Die sperielle Technologie trägt Prof. Poppe fünfmal die Woche von 
10—11 Uhr, nach seinem Lehrbuch der speciellen Technologie, (Stuttgart und Tübin= 
gen 139) vor. 
Cameral= Verwaltungs= Praxis erbietet sich viermal in der Woche um 
8 Uhr vorzutragen Pupillen -Rath JFeitter. 
Derselbe dos Rechnungswesen (unter Beziehung auf Schmwidlins Handbuch, 
des Kassen= Etats= und Rechnungswesens bei der Württembergischen Finanz- Verwal- 
tung, 1325) auf Verlangen wöchentlich dreimal. 
Hekonomisch-technische Botanik. S. Natur, Wissenschaften. 
Perspektiv. S. Mathematische Wissenschaften. 
Cameral-Recht. S. Rechts Wissenschaft.
	        
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