Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1826. (3)

g. 
Nro. 11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königresch Württemberg. 
  
Samstag, den 25. Februar 1826. 
—#. * 
Inhalt. 
Königliche Deklaration, die staaterechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Waldburg-Zeil:= 
Trauchburg betreffend. " 
  
— 
KSnigliche Deklaration, 
die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürsilichen Hauses Waldkurg-Zeil-Trauchburg betressend. 
Wir Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg, 
Thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß, nachdem bei Uns der Fürst 
Franz von Waldburg zu Zeil und Trauchburg wegzen der in der Beilage # 
bezeichneten, in Unserem Königreiche gelegenen Besigungen, unter Berufung auf den 
14. Art. der deutschen Bundes-Akte, um Feststellung seiner staatsrechtlichen Ver- 
bältnisse, für sich und sein fürstliches Haus, nachgesucht hat, Wir, nach gepflogenen 
Verhandlungen mit dem bevollmächtigten Abgeordneten desselben und nach Anhbrung 
Unseres Geheimen-Raths, beschlossen haben und verordnen, daß nachfolgende Be- 
stimmungen den bleibenden Rechtszustand des Fürsten bilden sollen:
	        
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