Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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1) Der Forst Tettnang, dritter Classe, wird aufgelost und dagegen ein Forst 
Ochsenhausen, in derselben Classe, mit dem Wohnsitze des Oberfoͤrsters in Och- 
senhausen, gebildet. 
2) Der Forst Albek tritt an den Ochsenhaͤuser Forst das Revier Laupheim ab. 
3) Der Forst Ochsenhausen besteht aus folgenden vier Revieren: 
a) Ochsenhausen, erster Classe, 
b) Warthausen, zweiter Classe, 
JD) Schussenried, dritter Elasse, 
d) Laupheim, zweiter Elasse, 
4) Der wegen des erhaltenen Zuwachses von der dritten in die zweite Elasse ge- 
secte Forst Weingarten, mit dem Wohnsite des Oberforsters in Alrdorf, be- 
steht bünftig aus folgenden sieben Revieren: " 
a) Baindt, 
b) v erster Elasse, 
D) Altdorf, 
d) Hirschlatt, 
e) Bligenreuthe, zweiter Elasse, 
s) Amtszell, 
g) Leutkirch, dritter Classe, 
5) Die Reviere Wilhelmskirch und Langentrog von dem biöherigen Worsie Teit- 
nang sind aufgeldst, und dagegen ist das Revier Amtszell (oben unter 4, 1) 
gebildet, das Revier Leutkirch aber (oben unter 4, 8) aus der zweiten in die 
dritte Elasse zurückgesetzt worden. 
Stuttgart den 0. Oktober 1323. Varnböler. 
sämtliche mit Pferds-Rationen. 
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sämtliche mit Pferds-Rationen. 
b) Verfügung, in Betreff der Weinlese. 
Bei dem Eintritte der Weinlese werden die Königlichen Cameral-Acmter, wolche 
Weingefälle zu verwalten haben, im Allgemeinen auf die früheren Verordnungen ver- 
wiesen, welche theils wegen der Erhebung dieser Gefälle, theils in Absicht auf eine 
verbesserte Wein-Bereitung erlassen worden sind. 
Jubesondere aber wird denselben folgendes zur Nachachtung eröffnet:
	        
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