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Nachdruck der bei ihr erscheinenden revidirten Ausgabe der Gedichte von Waizmann
auf die Dauer von sechos Jahren zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf
die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1315 in Vetreff der Prioilegien gegen
den Bücher-Nachdruck zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird.
Stuttgart den 24. Oktober 1326. Schmidlin.
b) Privilegium gegen den Nachdruck eines Unterrichts über das Sakrament der Firmung.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15.
d. M. dem Buchdrucker Beß in Rottenburg ein Privilegium gegen den Nachdruck des
bei ihm erscheinenden „kurzgefaßten Unterrichts über das Sakrament der Firmung
von Lorenz Lang“ auf den Jeitraum von sechs Jahren zu ertheilen geruht; welches mit
Hinweisung auf die Königliche Verordnung vom 25. Februar 1315 in Betreff der Privi-
legien gegen den Bücher-Rachdruck zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stuttgart den :7. Oktober 1826. Schmidlin.
c) Privilegium gegen den Nachdruck von Ludwig Tiek's sämtlichen Werken.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15.
d. M. dem Buchhändler Reimer in Verlin ein Privilegium gegen den Nachdruck der
bei ihm erscheinenden revidirten Ausgabe sämtlicher Werke des Dichters Ludwig Tiek,
à4 Bände mit Cinschluß der Uebersehung des Don Quirote von Cervantes, auf die Dauer
von sechos Jahren zu ertheilen geruht; welches mit Hinweisung auf die Königliche
Verordnung vom 25. Februar 1315 in Betreff der Privilegien gegen den Bicher-
Nachdruck zur Nachachtung bekannt gemacht wird.
Stultgart den :7. Oktober 1323. Schmidlin.
2. Des evangelischen Consistorium.
Besiellung eines Schullehrer-Conferenz-Direkters in der Oidcese Stuttgart.
Der Pfarrer Planck in Feuerbach ist auf sein Ansuchen der Leitung der Schul-
lehrer-Conserenzen seines Bezirks enthoben, und an seine Stelle damit der Pfarrer
Gcorgii zu Vothnang beauftragt worden.
Stuttgart den :4. Oktober 1826. Wachter.