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a) Rachdem das in der zweiten Besoldungs-Classe stehende Oberamt Tuttlin-
gen durch gerichrliches Erkenntniß in Erledigung gebommen ist, werden die Bewerber
um daseelbe aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei der K. Regierung des Schwarz=
wald-Kreises zu melden.
5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Echterdingen, Didcefe
Stuttgart, welche, mit Einschluß der Filial-Gemeinde Stetten, Weidach und Hof,
1688 Pfarr-Genossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen vorschriftmäßig bei dem
evangelischen Consistorium zu melden. Das Dienst-Einkommen beträge nach Abzug des
im Jahre 1813 bestimmten Beitrags zum geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds,
und nach Abzug der auf die Einkommens-Theile von den Filialen gelegten Abgabe
noch 130 fl., die Zehenten nach ihrem Ertrag seie mehreren Jahren, und die fire
Naturalien in den durch das Sportel-Gesotz vom a5. Juni d. J. vorgeschriebenen
Preisen berechnet.
4) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Althengstett, Disrese
Calw, welche 338 Pfarr-Genossen zählt, und mit einem Einkommen von 638 fl. nach
den in dem neuesten Sportel-Gesehe vorgeschriebenen Normal-Preißen verbunden ist,
haben sich innerhalb vier Wochen vorschristmätzig bei dem evangelischen Consistorium
zu melden.
5D) Die Bewerber um die erledigte cvangelische Pfarrei Ganslosen, Dekanats
Gppingen, mit 44 a Pfarr-Genossen, haben sich innerhalb drei Wochen vorschrifrtmäßig
bei dem cevangelischen Consistorium zu melden. Das Einkommen ist nach den, in dem
neuessen Sportel-Gesetz bestimmten Normal-Preisen auf 60 fl. 34 kr. berechnert, und
besteht in 145 fl. Geld, 3a1 fl. 14 kr. firen Naturalien, 16 fl. 3o kr. Güter-Genuß,
6o fl. aus den auf neun Jahre verliehenen Zehenten, 15 fl. 20 kr. bürgerlichen Bene-
ficicu und 4 fl. o kr. Emolumenten.
6) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Westerheim, Oberamts Geiß-
ingen und Dekanats Eybach, begreift im Pfarrorte 379 und in der Umgegend 4
Parr-Genossen. Ihr Einkommen, an Güter-Ertrag, Klein-rc. Zehenten, Grund-Ge-
fällen, Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren belauft sich auf y40 fl. Die Geist-
lichen, welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben ihre Eingaben
binnen 4 Wochen vorschriftmäßig an den katholischen Kirchenrath einzuschicken. «