Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Thier-Arznei-Schule. Eroͤffnung des Lehrkurses fuͤr 1624, 634. 
Thiere. s. Wuth. 
Transporte. s. Gefangene. 
Trauung; der Juden. 312. Art. 30, 363.c. 
Trödelhandel. Concession hiezu. 440. J. 26. 
U. 
Uebertriebs-Rechte. Ablbsbarkeit derselben. 179. Art. 6, 7. 
Universität. Zahl der Studierenden. ro. 882. Bekanntmachung der zu den akademischen Studien 
ermächtigten Jünglinge. 120. 777. 794. 305. Dehgl. der angeköndigten Vorlesungen. 
122. 696. Gesetz über die Verhältnisse der an der Universität augestellten Diener. 157. 
Gesetz, in Betreff der Fundirung der Universität. 185. Vertheilung akademischer Preise. 
814. 
Unterpfands-Behörden. Theilnahme der Rathsschreiber an ihren Verhandlungen. 373. Art. 36. 
Ausschluß einzelner Mitglieder. 373. Art. 37. 
Unterpfandswesen. Verzeichnisse der Gemeinde-Begzirke, in welchen die Bereinigung des Unter- 
pfandswesens vollendet ist. 5. 107. 163. 409. S509. 645. 733. 807. 887. Anordnung 
von Uebersichten über den Umfang der Pfand-Bereinigungs-Geschäfte in den einzelnen Ge- 
meinden. 114. Gesetz, betreffend die Kosten der Einführung des neuen Pfandsystems. 224. 
Verfügung, betreffend die nachträgliche Anmeldung eingetragener Eigenthums-Vorzugs= 
und Pfandrechte in Beziehung auf den Condominat-Ort Widdern. 227. Gesetz, in Be- 
treff der, einzelnen Upterpfands-Behörden durch Hülfs-Beamte zu leistenden Unterstützung. 
529. Verfügung zu Vollziehung dieses Gesetzes. 339. Regulativ für die Gebühren der 
Unrerpfands-Bebörden. 331. — Gesetz vom 3#1. Mai 1828, die vollständige Entwickelung 
des neuen Pfand-Sostems betreffend. 361. Bestimmungen dieses Gesetzes in Betreff der 
Lehre von Unterpfändern. 367 ff. Art. 17—37. Dehgl. in Betreff der Faustpfänder. 3)4 f. 
Art. 38—423. Deßgl. zum Prioritäts= Gesetze. 375. Ark. 43. Zum Pfand= und Erccutions-= 
Gesetze. 376 f. Art 44—51. Besümmungen über Absondcrungs-Rechte. 578 ff. Art. 52— 
75. Ergänzende Bestimmungen zum Einführungs-Gesetz und andere transikorische Vorschrif- 
ten. 386 ff. Art. 76—95. Besondere Bekanntmachung des Art. 88 des Gesetzes vom 
21. Mai 1328. 423. 
V. 
Vellejankscher Rathsschluß. Aufhebung desselben. 365 ff. Art. 5— 17. 
Verdienst-Medaillen. Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille. 25. 595. 782. der silbernem 
Perdieust-Medaille. 135. 
Verjährung; von Pfandrechten und durch Unterpfänder versicherten Forderungen. 367. Art. 10—x2.
	        
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