Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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6) den Cameralamts-Buchhalter Held zu Langenau; 
7) den Revisions-Assistenten Heuß in Ulm; 
8) den Revisions-Assistenten Schmid in Ludwigoburg; 
9) den Umgelds-Commissariats-TAssistenten Chemann in Veihingen, und 
10) den Canzlei-Assistenten Zeller in Ludwigsburg. 
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchsten Debrets vom 
12 d. M. den Oberamts-Gerschts-Abtuar Riecker, von Welzheim, zum Ober-Justiz-- 
Assessor bei dem K. Gerichtöhose in Tübingen zu ernennen geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten. 
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten. 
a) Bekanntmachung, betreffend die mit der K. Preußischen Regicrung geschlossene Uebereinkunft wegen 
gegenseitiger koskenfreier Vollzichung von gerichtlichen Requisitionen in Civil-Rechtssachen. 
Die K. Württembergische Regierung hat mit der K. Preußischen Regierung we- 
gen gegenseitiger bostenfreier Vollziehung von gerichtlichen Requisitionen in Civil— 
Rechtosachen, mir Einschluß der Ganrsachen, nachstehende Uebereinkunft geschlossen: 
) Für die Veforgung von Insinnationen und von gerichtlichen Requisitionen in 
Civil= und Concurssachen sollen mit eingiger Ausnahme des Postportp gegen- 
seitig keinerlei Kosten in Aufrechnung gebracht werden. 
2) Jeder der beiderseirigen Regierungen bleibt überlassen, ob und welche Gebüh- 
ren sie für dergleichen Besorgungen von den eigenen Umerthanen einziehen 
lassen will. 
5) In allen Fällen hat die ersuchende Stelle ihre Schreiben bis an den
	        
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