Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Nro. 17. 
Regierungs = Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Samstag, den 20. März 1828. 
—.—— — — — — — —. 
In hakt. 
Könisgl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Devartements. Bekanntmachung betressend die Uebereinkuntt ) mit der Hergoglich 
Sachsen-Meinungenschen Regierung, wegen der Kosten der Vollziehung von verichtlichen Requisstionen in 
Straf-Rechtsfällen und in Gantsachen; — b) mit der K. Sichsischen, der Großherzoglich Sächsischen und 
der Her hoglich Braunschweig ischen Megierung, über Verqutung derienigen Kosten, welche durch Requssstionen 
in Straf= Rechtssällen bei den gegenseitigen Gerichtsstellen veranlaßt werden; — c) mit der Grohher#og= 
lich Hesssschen Regierung, wegen gegenseiriger kostensreter Vollusebung von gerichtlichen Reguistionen in Cidil- 
Rechksachen. — Bekanntmachung, betreffend eine neuere Verordnung der K. Niederländischen Regierung 
hinscchrlich des Durchzugs von Auswanderern. — Pprioilegium gegen den Nachdruck a) der Schrift: Vorschrif- 
ten für das Verhalten der K. Würktembergischen Infanterie; b) des Encoklopädischen Wörterbuchs von 5rnPEm7 
sins. — Nähere Bestimmungen in Belreff der Abgabe von aus Molz bereiketem Branntwein. — Vezeich 
nung der Württembergischen Sollstätten, über welche gewisse Produkte aus dem K. Baiern'schen Rheinkreise bol, 
frei eingehen können. 
Dienst:-Erledigungen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. d. M. 
den Kommandanten des vierten Reiter-Regiments, Obersten v. Bassewiß, in den 
Ruhestand verset, und dagegen Höchst öhren Adjutanten, Oberst-Lieutenant Grafen 
v. Gräveniß, unter Beibehaltung des Titels und der Auszeichnung eines Adju- 
tanten Sr. Majestät, zum Obersien und Kommandanten:des vierten Reiter-Regiments 
gnaͤdigst ernannt.
	        
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