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Nro. 17.
Regierungs = Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Samstag, den 20. März 1828.
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In hakt.
Könisgl. Dekrete. Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Devartements. Bekanntmachung betressend die Uebereinkuntt ) mit der Hergoglich
Sachsen-Meinungenschen Regierung, wegen der Kosten der Vollziehung von verichtlichen Requisstionen in
Straf-Rechtsfällen und in Gantsachen; — b) mit der K. Sichsischen, der Großherzoglich Sächsischen und
der Her hoglich Braunschweig ischen Megierung, über Verqutung derienigen Kosten, welche durch Requssstionen
in Straf= Rechtssällen bei den gegenseitigen Gerichtsstellen veranlaßt werden; — c) mit der Grohher#og=
lich Hesssschen Regierung, wegen gegenseiriger kostensreter Vollusebung von gerichtlichen Reguistionen in Cidil-
Rechksachen. — Bekanntmachung, betreffend eine neuere Verordnung der K. Niederländischen Regierung
hinscchrlich des Durchzugs von Auswanderern. — Pprioilegium gegen den Nachdruck a) der Schrift: Vorschrif-
ten für das Verhalten der K. Würktembergischen Infanterie; b) des Encoklopädischen Wörterbuchs von 5rnPEm7
sins. — Nähere Bestimmungen in Belreff der Abgabe von aus Molz bereiketem Branntwein. — Vezeich
nung der Württembergischen Sollstätten, über welche gewisse Produkte aus dem K. Baiern'schen Rheinkreise bol,
frei eingehen können.
Dienst:-Erledigungen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 25. d. M.
den Kommandanten des vierten Reiter-Regiments, Obersten v. Bassewiß, in den
Ruhestand verset, und dagegen Höchst öhren Adjutanten, Oberst-Lieutenant Grafen
v. Gräveniß, unter Beibehaltung des Titels und der Auszeichnung eines Adju-
tanten Sr. Majestät, zum Obersien und Kommandanten:des vierten Reiter-Regiments
gnaͤdigst ernannt.