Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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das erledigte Amts-Notariat Eschenau, Oberamts Weinsberg, dem Pfand-Com- 
missär Eberbach in Schussenried, Oberamts Waldsee, der den ihm zuerst übertrage- 
nen Bezirk zur Zufriedenheit bereinigt hat, gnädigst übertragen. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 22. d. M. 
die vakante Controleurs-Stelle bei der Ober-Einnehmerei der K. Staats-Haupt-Casse 
dem bisherigen Hauptbuchhalter Günzler zu übertragen, und 
durch hochste Entschließung vom 23. d. M. die Versetzung des katholischen Pfar- 
rers Sonntag, von Ober-Eisenbach, auf die erledigte Caplanei zu St. Georg zu Ehin- 
gen zu verfügen geruht. 
Unter dem 34. d. M. wurde der Feldwebel Bollstetter vom sechsten Infanterie- 
Regiment zum Unterlicutenant ernannt, und dem siebenten Infanterie-Regiment aggregirt. 
Die patronarische Nomination des seitherigen zweiten evangelischen Stadtpfarrers 
Wolf in Köünzelsau auf die erledigte Stelle eines ersten Stadtpfarrers daselbst ist 
den 15. d. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Privilegium gegen den Nachdruck des Werks: Der chrisiliche Glaube . von Schleiermacher. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Emschließung vom 16. 
d. M. dem Vuchhändler Reiner in Berün ein Privilegium gegen den Nachdruck 
der bei ihm erscheinenden zweiten umgearbeireten Ausgabe des Werko: „Der christliche 
Glaube nach den Grundsätzen der evangelischen Kirche im Zusammenhang dargestellt, 
à Theilc, von Dr. Fr. Schleiermacher“ auf die Dauer von sechs Jahren gnädigst ver- 
liehen, welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 35. Febr. 1315, Pri- 
vilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt ge- 
macht wird. 
Stuttgart den 19. April 1828. Schmidlin.
	        
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