Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

Besoldungen und Gebuͤhren, uͤber Abzug der Ausgabe auf den staͤndigen Vikar, der 
vorzuͤglich auch dem Dekan zur Aushuͤlfe dienen muß, auf 1160 fl. Die Geistlichen, 
welche sich um diese Stelle insbesondere bewerben wollen, haben sich binnen 4 Wo- 
chen vorschriftmaͤßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden. 
4) Die wieder zu besehzende, mit Präceptorats-Diensten verbundene katholische 
Kaplanei zum heil. Johann in der Oberamts-Stadt Horb, hat ein Einkommen von 
60° fl. an Gartenertrag, Grundgefällen, Kapitalzinsen, Besoldungen und Gebühren. 
Die Geistlichen, welche sich um diese Stelle bewerben wollen, haben sich binnen 4 Wo- 
chen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath zu melden, auch über ihre An- 
stellungs-Fähigkeit im Lehrfach auszuweisen. 
5) In dem Waisenhause zu Weingarten ist die Ober-Lehrer-Stelle wieder erledigt 
worden. Ihr Einkommen besteht außer freier Wohnung, in 500 fl. Geld, wovon die 
Rarural-Lieferung des Holzbedarfs in billigen Preisen abgezogen wird. Außer der 
obersten Schulklasse, die er in den gewöhnlichen Schulfächern und Realien zu unter- 
richten hat, liegt dem Ober-Lehrer die specielle Aufsicht über die Lehrgehülfen, dann vor- 
zugsweise die Zubildung der Schul-Incipienten und die Mitaufsicht über die Wai- 
sen-Zöglinge ob. Die Bewerber um diese Stelle, die man vorzugsweise mit einem 
Lehrer katholischer Confession zu besehen wünschte, haben innerhalb drei Wochen ihre 
Bittschriften unter genauer Angabe ihrer Personalien bei der K. Commission für die 
Erziehungshäuser in Stuttgart einzureichen und denselben ihre Prüfungs= und übrigen 
Zeugnisse in Original oder beglaubigter Abschrift beizulegen. 
6) Am 25. v. M. ist der Hauptmann zweiter Classe im Invaliden-Corps, v. Engler, 
zu Ludwigsburg gestorben. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.
	        
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