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den Kommandanten des fuͤnften Infanterie-Regiments, Obersten Grafen v. d. Lippe,
zum General-Major und Kommandanten der dritten Infanterie-Brigade,
den bisherigen Bataillons-Kommandanten im dritten Infanterie-Regiment, Oberst-
Lieutenant v. Fribolin, zum Obersten und Kommandanten des fünften Infanteric-
Regiments, und
den Hauptmann erster Elasse im ersten Infanteric-Regiment, Grafen v. Byland,
zum Major und Bataillons-Commandauten im dritten Infanteric-Regimem gnädigst
ernannt.
Unter dem 3. d. M. wurde der Unterlicutenant, Graf v. Gronsfeld, des zweiten
Reiter-Regiments, zum Oberlieutenant im vierten Reiter-Regiment ernannt,
der Unterlieutcnant Albert v. Falkenstein, des ersten Reiter-Regiments, aggre-
girt, und dagegen
die aggregirten Unterlieutenants Ludwig v. Hügel, bei dem zweiten, und v. Me-
noth, bei dem ersten Reiter-Regiment, bei diesen Regimentern eingetheilt; auch wurde
dem Unterlieutenant v. Baldinger, vom vierten, und dem, dem zweiten Infan-
terie-Regiment aggregirten Unterlicutenant v. Watter gestattet, ihre Stellen gegenseitig
zu vertauschen.
Ferner ist dem zum Zoll-Controleur ernannten Hauptmann zweiter Elasse dr#
Invaliden-Coxps, p. Seeger, der Titel eines Hauptmanns erster Classe, mit der Er-
laubniß die Armec-Uniform zu tragen, ertheilt worden.
Durch höchste Entschließung vom 14. d. M. ist der von dem neuernannten Bischof
in Rottenburg geschehenen Ernennung
des dortigen Kaplans zu St. Martin, Baumann, zugleich bischöflichen Cäremo=
niars,
des Silchenbaplans Schiebel daselbst,
des Kaplang zu St. Lorenz, Subregens Haller, zugleich Vorsteher der geistlichen
Cerrektions-Anstalt, und
des bioherigen Verwesers der Kaplanei gur h. Brigitta in Rottenburg, Lorenz
Lang, von Stetten,
zu den vereinigten Dom= und Pfarr-Caplaueien an der Domkirche in Rottenburg die
Königliche Genehmigung ertheilt worden.