Hieran haben beizutragen:
4# das Grund-Eigenthum und die Gefaͤlle, wii
e)dbas Grund-Eigenthn 5%% % fl. —
b) die Gefällll 65459666 fl. —
1·31/1,667 fl. —
die Gebaͤude.. 4553, 555 fl. —
zu die Gewekkeee 34J950000 fl. —
2·600 ooo fl. —
Die Steuer ist unter Zugrundlegung des revidirten Catasters anf die in der Bei-
lage ersichtliche Weise und unter Vorbehalt einer etwaigen Ausgleichung auf die ein-
zelnen Oberämter, die K. Hof-Domainen-Kammer, und die Besitzer der auf die K.
Staats-Casse radicirten Renten vertheilt worden. Die aus der Revision des Catasters
hervorgegangenen Veränderungen sind bei gegenwärtiger Umlage, wie voriges Jahr,
in Anwendung gebracht worden.
Ausserdem wurden mehrere von den Oberämtern in Folge des Eirkular Dekrets
vom 20. September 1#32) zur Anzeige gebrachten Abgangs= und Zuwachs-Posten be-
rücksichtigt, auch die auf dem Domanial-Besih haftenden Staats-Cassen-Renten auf die
Lokal-Cataster übertragen.
Ueber diese Veränderungen geben die den Oberämtern zugekommenen Nachweisun-=
gen weiteren Aufschluß.
Das Grund-Cataster T dermal nach dem Rein-
Ertrag . . .......15«760,078fl.57kr.
das Cefüll-Eataster cbenso ... .......1«055,18.-«fc.1kr.
das Gebaͤude-Cataster nach Capitalwerthen . 4435,835,82T9 fl. —
die Ansäßze der Gewerbe-Steuer betragen .. 266,062 fl. 6kr.
Die Oberaͤmter haben nunmehr unverweilt, wo sch Aenderungen ergeben haben,
die Oberamts- „Uebersichten richtig zu stellen, und die Austheilung der Steuer auf die
einzelnen Orte und Gutsherrschaften nach der Grundlage des neuen Catasters vorzu-
nehmen, und dafür zu sorgen, daß die Unter-Austheilung auf die Contribuenten nach
den verschiedenen Cataster-Zweigen je abgesondert auf das Grund-Gefäll-Gebäude-
und Gewerbe-Cataster in Bälde geschehe.