Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

495. 
Sportel-Tarif. 
  
Gegenstand der Sportel. 
Sportel-Betrag. 
  
Abfertigungs-Verträge, welchen eine Vermögens-Unter- 
suchung nirht vorangegangen: 
1) wenn von dem Notar eine Urkunde über den Vertrag 
zu fertigen ist, je von der Summe der Absindung 
2) weim dieses nicht geschieht, ebenso 
Geht dem Abfertigungs-Vertrage eine Vermögens= Unter— 
suchung voran; so ist die Sportel wie die bei Real- 
Theilungen anzusebende zu berechnen. 
Abschrift-Gebühren, außer einer zu Belohnung der Copisten 
zu Lerwendenden Gebühr von 3 kr. vom Blatt, ohne Unterschicd, 
ob das Papier gebrochen oder nicht gebrochen ist 
Absonderungs-Verträge, wie Abfertigungs-Verträge. 
Accorde, in Beziehung auf Accise, Umgeld, Zoll rc., je vonl. 
10°0 fl. der Accords-Summe auf jedes Jahr der Dauer oer 
Uebereinkunft . . 
Adoptions= Hestärtigung 
wenn der Adoptiv-Bater nicht eber S0°“ 1. im r Vermögen 
besict, ist der Fall sportelfrei; 
besitzt derselbe 50, voo fl., so ist immer der höchste Betrag 
der Sporrel anzusetzen. 
Advokaten, für deren Ernennung: 
1) der Prokuratotern 
) der Rechts-Consulenten 
Allmanden, für die Erlaubniß, sie bertheilen zu durfen, je 
von 1 Morgen .. ...-.-.-. 
Der Umbruch von Alimanden it feei. 
  
fl. 
l 
rsprocencu 
Nichts. 
2 — 
6 bis 36 — 
30 — 
15. — 
— 5, 
  
 
	        
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