Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
(Sient-Ansielkungen) f. #Kr. 
D) Schullehrer der höchsten EClasse und Collaboratoren 25 — 
— der mittleren Classe. . .. 15 — 
— der geringsten Classe, wozu auch die 
beständig angestellten Provisoren gehören 5 — 
Bei Gehalts-Vermehrungen immer mit Abzug ihrer fruͤ- 
her bezahlten Anstellungs- oder Gehalts-Erhoͤhungs- 
Sporteln von dem Sporrel-Sate, wie er sich nach ihrem 
neuen Gehalte und Amte berechnet. (Vergl. Art. 44 des 
Gesetzes.) 
5) Post-Beamte, je von 100 fl. ihres durchschiusch berech- 
neten jährlichen Dienst-Einkommens 15 — 
4) Die Diener in den verschiedenen Verwaltungs- Ficherm, 
welche nicht alo Staatsdiener im Sinne des K. 3 der 
Dienst-Pragmatik anzusehen sind, haben nachstehende 
Sporteln zu emrichten. (Vergl. Art. 45 des Gesetzes.) 
Amts-Notare, Oberzoller, Beamte für die indirekten 
Steuern, Comtroleurs bei denselben, Hüttenschreiber, 
Salzfaktore, Wagmeister, Forstwarte, Untereinbrin- 
ger der indirekten Steuern, Cameral-Kastenknechte, 
Cameral-Küfer, Unterpfleger, Gefäll-Einbringer, Holz- 
messer, Göter-Aufseher, Haus-Verwalter, Unter-Auf- 
seher bei verschiedenen Anstalten, Casernen= und Straf- 
lings-Inspectoren, Waldschüßen, haben von jedem 
sroo fl. ihres jährlichen, oder durchschnittlich berechneten 
Einkommens, vorbehältlich der Bestimmung des Art. 41 
des Gesetzes . ... 10 — 
zu entrichten. 
  
 
	        
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