Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

506. 
  
Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
  
(Dienst-Anstellungen) fl. kr. 
Diener und Aufwärter bei den höheren Behhdrden 
und den Bezirks-Aemtern: 
bei einem Gehalte von 400# fl. und darübrrer 15 — 
— — — Zoosfl. und daruͤber . .. 10 — 
— — — 2oo fl. und darunter 5 — 
Dienst-Anstellungs-Bestätigungen: 
I. Oberamts-Körperschafts= und Gemeinde-Diener. 
1) Gesundheits-Beamte: 
Aerzte für die innere Heilkunde, Wundärzte, Hebärzte 
und Thierärzte, haben von dem Gehalte, welchen sie von 
einer oder mehreren Körperschafts= oder Gemeinde-Cas 
sen als Besoldung oder unter dem Namen von Wart- 
geld, sey es an Geld, Naturalien oder Gütergenuß, 
beziehen, bei der Anstellung zu bennhien 
je von 100 fl. . 15 — 
Vei der Ve füörderung auf eine andere Stelle, vons. 
dem Mehrbetrage ihres neuen, aus Gemeinde- oder 
Korperschafts- Lassen fließenden Gchaltee, 
je von loo fl. . .... 15 — 
2) Verwaltungs-Beamte: 
Oberamts-Pfleger, Stiftungs-Pfleger, Theilrechner, 
Orts-Vorsteher, Waldmeister, Rathsschreiber, Stadt- 
oder Gemeinde-Pfleger, Steuer-Einbringer, sofern die 
Anstellung bleibend ist, wenn ihr jährliches Dienst= 
Einkommen, (zu welchem die Accidentien mit Aya##l . 
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