Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
(Jahrmarbts-Errichtung) sl kr. 
2) wenn ein Viehmarkt damit verbunden ist, 
a) in Gemeinden I. und lI. Classe (57 50 
b) in Gemeinden III. Classe . 22 50 
Jahrmarkts-Veränderung (auf besndig), für ihre Ge— 
nehmigung: 
a) in Gemeinden I. und II. Classe 10 — 
b) in Gemeinden III. Elasse 5 — 
Insinuationen gerichtlicher Verfügungen. Nichts 
außer der den Oberamtsgerichts-Dienern für die Vestellung 
schriftlicher Insinuationen auswärtiger Gerichte an die am 
Oberamtsgerichts-Site wohnenden Partheien zustehenden 
Gebühr: 
-a) in streitigen Rechtssachen mit — 9 
b) in Gantsachen mit . — 2 
Inventare: 
1) für die Anfertigung von Beibringens-Inventaren und 
den, die Stelce derselben vertretenden Eheverträgen, bei 
einem Vermögen von 10, 000 fl. und darunter Procent. 
von der diesen Betrag übersteigenden Summe bis auf 
20,000 fl. . . ., 
von dem weiteren Vetrage bio f 30, ooo n. 
von jedem weiteren 200 fl. . 
2) fuͤr die Pruͤfung und Selennisiri irung der Beibringens- 
Inventare und Eheverträge von Exemten I. Classe 
Der höchste Betrag dieses Sawes ist bei einem Verm5- 
gen von 50, oo fl. immer anzusehen. 
  
  
1 Procent. 
3 bis 15
	        
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