Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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Gegenstand der Sportel. 
  
Fräfungen.) 
Schullehrer, wenn sie zum erstenmal für einen Schul- 
dienst geprüft werden ...... 
Gewöhnliche Thicrärzte . 
Derjenige, welcher in der Pruͤfung nicht besicht, hat die 
Hälfte des betreffenden Sportel-Ansahes zu bezahlen. 
* in ¶ Mühlen - Errichtung/ 
Realtheilungen, (. Theilungen. 
Reisepässe; für deren Ausfertigung: 
1) wenn der Paß von einem Ministerium ertheilt wird 
2) wenn er von einem Bezirksamte ausgestellt wird. 
Rechnungen. Für die Prüfung und Abhbrung der Ge- 
meinde-Kirchen= und Heiligenpflege= Hospital-Armen-Ver- 
waltungs= Stiftungs-Zunft= und Vormundschafts-Rech- 
nungen findet ein Sportel-Ansatz Statt, der bei jeder 
Rechnung im Durchschnitte des in den letzten drei Jahren 
vor Erlassung des gegenwärtigen Tarifes bezahlten Stempel- 
Surrogates besteht. Bei neuentstandenen Rechnungen dieser 
Art wird mit Rücksicht auf den Umfang ähnlicher älterer 
Rechnungen der Sportel-Ansatz bestimmt. 
Die Rechnungen über Vormundschaften, welche unter 50 fl. 
Ertrag gewähren, sind sportelfrei. 
Rechts-Consulenten, (. Advokaten. 
Sägmöhlen= Errichtung, s. Mühlen-Errichrung. 
Salpetersiederei-Errichtung, für die polizeiliche Ee 
nung und die darauf gegründete Erlgubni 
  
Sxortel-Betrag. 
fl. kr. 
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