Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

  
Gegenstand der Sportel. Sportel-Betrag. 
  
(Theilungen.) l. kr. 
von 10, ooo fl. bis 50,0oofl. 1 Procent. 
von jedem weiteren loo fl. . 1 — 
:) Für die Prüfung und Solemmistru ĩrung der Eventua 
und Real-Theilungen, Vermögens-Uebergaben und der 
diesen gleichkommenden iscite der Exemten erster 
Classe 6 bis 5o — 
Bei einem Vermögen von 50%% F. ist inmer der 
hoͤchste Betrag anzusetzen. 
Titel-Annahme, fuͤr die Erlaubniß zu Annahme eines von 
einem fremden Souvergin einem ireis Staats- 
Bürger verliehenen Titlls 25 bis 50 — 
Todte Hand, fuͤr Dispensation der tobten Hand vom Ver— 
bote des Güter-Erwerbe . Nichts. 
Trauerblasen, fuͤr die Erlaubniß hiezu, i im Allgemeinen. 2 30 
Trauung, fuͤr die Erlaubniß: 
1) zu Vornahme derselben in einem Privathause, mit 
Ausnahme des Falls einer chweren Krank- 
heit . 40 — 
2) zu Vornahme verselben außerhalb des Geburts— oder 
Wohnorts, zu welchem eines der Verlobten gehört 20 — 
3) zur Trauung in der geschlossenen Zeit. . ... 5 bio — 
4) desgleichen, während der Trauerzeit, und zwar: 
a) vor der zurückgelegten achtzehnten Woche, 
bei Wittdben .... 10 bis 30 — 
bei Wittwen . .. 15 bis 10 — 
b) von der achtzehnten **v7 zur sechoundzwanzi gsten 
Wochee 5 bis o — 
  
 
	        
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