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durch böôchste Entschließung vom 325. . M. den Pfarrer Hartmann zu Ennen-
tach, O. A. Saulgau, auf die erlebigte katholische Kaplanei zum heil. Kreuz in Horb
zurückgesetzt.
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 27. v. M. der
von dem Vorstand des land= und forstwirthschaftlichen Instituts in Hohenheim, Di-
rektor v. Schwerz, vorgetragenen Bitte um Versehung in den Penstons-Stand, bei
der anhaltenden Kränklichkeit desselben, in Gnaden entsprochen, auch demselben als
Beweis Höchst Shrer Zufriedenheit mit seinen bisher dem Institute geleisteten Diensten,
so wie der Anerkennung seiner um die Landwirthschaft im Allgemeinen sich erworbenen
Verdienste, das Commenthur-Kreuz des K. Ordens der Württembergischen Krone zu
verleihen geruht.
Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchsten Dekrets von
demselben Tage das erledigte Amts-Notariat Munderkingen, Oberamts Ehingen, dem
Pfand-Commissär Maurer daselbst zu übertragen, und
die Justiz-Referendäre erster Elasse, Friedrich Ernst Maier, von Hall, und Chri-
stian Bäumlein, von Langenburg, in die Jahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen
geruht. — Der Erstere hat Hall, der Zweite Biberach zu seinem Wohnorte erwählt.
Durch höchste Entschließung vom 18. v. M. ist der evangelische Pfarrer Klinger
in Gechingen, Dekanats Calw, in den Ruhestand verseht, und an dessen Stelle der
bisherige Vibar Klinger daselbst zum Pfarrer ernannt, auch
die erledigte katholische Johannis-Caplanei zu Horb nebst dem damit verbundenen
Przeptorat dem Pfarr-Verweser Lang zu Unterthalheim, Oberamts Horb, guädigst
verliehen worden.
Unter dem :J. v. M. erhielt der auf die Pfarrei Rennhardsweiler, Oberamts
und Dekanats Saulgau, ernannte Anna-Caplan Sontag, von Buchaus
unter dem 26. v. M. der auf die katholische Pfarrei Marlach, Oberamts Kün-
zelsan, ernannte Pfarrer Lenz, von Bartenstein, und
unter demselben Tage der auf die Peter= und Paul-Caplanei zu Buchan, Ober-
amts Riedlingen, ernannte Vikar Johann Hamberger, von Ehingen, zu Stimmfach,
die Königliche Bestktigung. «