Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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linde Verlauf der Krankheit abhaͤngt. Da die Seuche zunaͤchst durch atmosphaͤrische 
Verhaͤltnisse bedingt ist, und ihre groͤßere Ausbreitung nicht leicht beschraͤnkt werden 
kann, so koͤnnen polizeiliche, mit Aufwand verbundene und dem Verkehr mit gesundem 
Vieh nachtheilige Maßregeln in gewoͤhnlichen Faͤllen wohl umgangen werden. 
Auch haben die Oberaͤmter nur bei groͤßerer und allgemeinerer Verbreitung, und 
hauptsaͤchlich bei regelwidrigem, von bedenklichen oder gefaͤhrlichen Zufaͤllen begleitetem 
Verlauf der Seuche Bericht an das K. Medicinal-Collegium zu erstatten, und die 
Weisungen desselben einzuholen. Insbesondere verdient das Zusammentressen des Milz- 
brandes mit dieser Krankheit vorzügliche Aufmerksamkeit, wobei sich vorläufig nach 
der am 19. Juli 1822 (Reg. Blatt S. 491) gegebenen Belehrung zu achten, in einem 
solchen Falle aber schleunige Anzeige an das K. Medicinal-Collegium zu machen ist. 
Stuttgart den 13. Juli 1828. Für den Minister: 
Walther. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte cvangelische Pfarrei Suppingen, Dibcesfe 
Blaubeuern, welche 40) Pfarr-Genossen zählt, haben sich innerhalb vier Wochen bei 
dem evangelischen Consistorium zu melden. Das Einkommen dieser Stelle ist nach 
Competenzpreisen zu 655 fl. berechnet. 
2) Die wieder zu besehende katholische Pfarrei Rordstetten, Oberamts Horb, 
begreist die Katholiken im Pfarrdorf mir vier Filialen, zusammen 1½½65 Pfarr-Genos- 
sen, hat auch eine Filialschule. Das Einkommen belauft sich an Güter-Ertrag, Zehen- 
ten, Grund-Gesällen, Kapital-Zinsen, Besoldung und Gebühren auf 7g# fl. Die 
Geistlichen, welche sich um diese Pfarrei besonders melden wollen, haben ihre Eingaben 
binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem katholischen Kirchenrath einzugeben.
	        
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