Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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das Studium der evangelischen, so wie der katholischen Theologie (sey es in oder 
außer dem Seminar oder höhern Convikt zu Tübingen), der Rechts-Wissenschafr, der 
Medicin und höhern Chirurgie, der Philosophie und Cameral-Wissenschaft beziehen, 
oder von einem Fache, zu welchem sie bereits legitimirt sind, zu einem andern (nament- 
lich auch von der niedern Chirurgie zur höhern) übergehen. wollen, wird Montag und 
Dienstag, den 15. und 16. September, im hiesigen Gymnasium vorgenommen. — Die 
Bittschriften müssen längstens zu Ende Augusts bei dem K. Studienrath eingekommen 
seyn. Alle diejenigen, welche auf ihr Gesuch um Zulassung zu dieser Prüfung nicht 
durch besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich bei derselben Montag den 
15. September Morgens vor 7 Uhr pünktlich einzufinden, und Tags zuvor bei dem 
Rektor des hiesigen Gymnasiums zu melden, auch die nöthigen Bücher, namentlich 
den Livius, Kenophons Memorabilien, Luciani Somnium, Anachearsis, Patrine Enco- 
mium (Ed. Pauli. Tübingen bei Osiander, 1325), Plato's Criton und Phädon mitzu- 
bringen. 
Stuttgart den an. Juli 1328. Süskind. 
5. Des Medicinal-Collegium. 
Aufnahme eines ausübenden Arztes. 
Der Doktor der Chirurgie, Johannes Palm aus Ulm, ist in der innern Heil- 
kunde geprüft und zur Ausübung dieser Wissenschaft ermächtigt worden. 
Sturtgart den 22. Juli 1326. Walther. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Da durch die Versehung des Oberamts-Richters Finbh auf das Oberamts- 
Gericht Calw, die Stelle eines Oberamts-Richters zu Besigheim in Erledigung gekom- 
men ist, so werden die Bewerber um dieselbe ausgefordert, sich innerhalb drei Wochen 
bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden. 
2) Den au. d. M. ist der Ober-Justizrath Knapp bei dem K. Gerichtohofe in 
Töbingen mit Tod abgegangen.
	        
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