Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

rigkeit an Personen, welche einen befreiten Gerichtsstand bei der Kreis-Gerichtsstelle 
zu genießen haben, dem Erkenntniß der Kreis-Regierung auch in dem Fall unterliegen 
soll, wenn der Dispensation-Suchende das dreiundzwanzigste Lebensjahr zuruͤckgelegt habe, 
so wird dieß unter Beziehung auf die Verfügung vom 27. Mai d. J. (Regierungs- 
Blatt S. 425) zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Stuttgart den J. August 1828. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besondern Befehl: 
Für den Minister: 
Walhher. 
B) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Controle-Vorschristen, welche für den begünstigten Verkehr mit rheinbayerischen 
Ergeugnissen nach den Vereins, Landen gelten. (Mit 5 Beilagen.) 
Unter Beziehung auf die im Regierungs-Blatt Nr. 41 enthaltene Königliche 
Verordnung vom 24. Juni 1828, die Handels-Verhältnisse mit den Nachbarländern 
und namentlich die dem baperischen Rheinkreise ertheilten Begünstigungen betreffend, 
werden die Sicherheits-Maßregeln, welche in Beziehung auf die aus dem baperischen 
Rheinkreise mit Zoll-Begünstigung eingehenden Erzeugnisse und Fabrikate #en der 
Koniglich baycrischen Regierung angeordnet sind, hiemit zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
Dieselben sind folgende: 
1. 
Die Producenten von Wein, Tabaksblättern oder Oel, so wie die Fabrikanten 
von Schmidt-Eisen, Eisenblech, Eisendrath und Eisengußwaaren im bayerischen Rhein- 
kreise, welche von ihren Erzeugnissen in das Vereins-Gebiet Versendungen machen 
wollen, haben hierüber nach Beilage 1 bei ihrer Ortsebrigbeit die Declaration zu ma- 
chen. Diese hat die Gegenstände durch zwei Sachverständige (wozu für die Weine nur 
Weinsticher zu wählen sind) besichtigen zu lassen, und nach richtigem Befunde, welchen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.