Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

678 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Berichtigung eines Druckfehlers in der Ausgabe des Landrechts vom Jahr 1874. 
Da in der neuesten, im Jahre 1814 erschienenen Ausgabe des bestehenden Land- 
rechts sich auf Seite 226 im Theil 1, Tit. 79, K. Hingegen rc. durch einen, am Schlusse 
des Werkes nicht verbesserten Druckfehler, auf den Titel 56, anstatt des Titels 5, 
bezogen ist; so wird dieses, aus Anlaß eines kürzlich vorgekommenen Falles enrdeckte 
Versehen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stauttgart den :2. August 1823. 
Für den Minister: 
Schwab. 
6 b) Verfügung, betreffend die Eröffaung des Arbeitshauses zu Markgröningen. 
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 11. April 1838 (Reg.Vlatt S. i20) 
wird hiemit zur Rachachtung für sämtliche Gerichtsstellen bekannt gemacht, daß nach 
nunmehr vollendeter Einrichtung des Arbeitshauses zu Markgröningen die zu drei- 
bis sechsmonatlicher Arbeitshausstrafe Verurtheilten vom 1. September 1828 ab in 
die gedachte Straf-Anstalt einzuliefern sind. 
Stuttgart den ao. August 1628. 
6 Für den Minister: 
Schwab.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.