Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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àa. Des Medicinal-Collegium. 
#ufnahme ciues ausübenden Arztes. 
Der Doktor der Medicin, Friedrich Jakob Stiegele, von Ingstetten, Oberamts 
Mönfsingen, ist nach erstandenen Prüfungen zur Ausübung der Medicin, Chirurgie 
und Geburtshülfe ermächtigt worden. 
Stuttgart den 18. September 1828. 
Walther. 
3. Der Direktion der Königlichen öffentlichen Bibliothek. 
Bekanntmachung, das Entlehnen von Böchern aus der öffentlichen Bibliothek betreffend. 
In Gemäßheit einer Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 3o. Juni 
d. J. werden in Beziehung auf die Benühung der K. öffenrlichen Bibliethek außerhalb 
des Gebäudes der Austalt folgende Vorschriften bekannt gemacht: 
g. 1. 
Das Auslehnen von Vuͤchern aus der K. oͤfsentlichen Bil liothek findet nur an die 
dazu berechtigten Personen und nur gegen einen — dem bestehenden Formular gemaͤßen 
Legschein Statt. 
Formulare zu solchen Legscheinen sind bei dem Bibliothekdiener gegen Bezahlung 
(12 Stuͤcke fuͤr 1kr.) zu haben, und lauten, wie folgt: 
„Von der Koͤniglichen oͤffentlichen Bibliothek hat Unterzeichneter auf 
„Wochen erhalten, unter der Bedingung unbeschaͤdigter Zuruͤcklieferung der 
„Buͤcher und jedesmaliger Erneuerung dieses Scheins nach Verfluß von sechs 
„Wochen, wenn der Termin diese Zeit uͤberschreitet, 
Stuttgart den Name: 
Stand: 
Wohnung:“ 
Far jedes besondere Werk muß ein besonderer Legschein ausgestellt werden.
	        
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