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Die Marktwaare soll laͤngstens binnen sechs Monaten vom Tage der Ausfuhr
wieder eingefuͤhrt seyn.
Nach diesem Termine ist ohne Bewilligung der obersten Zoll-Behörde, welche je-
doch nur auf nachgewiesene außerordentliche Hindernisse erfolgt, die Eigenschaft als
Marktgut verloren, und das Gut unterliegt gleich jeder andern vom Auslande kom-
menden Waare der Eitgangs-Verzollung.
Stuttgart den 2. Oktober 1828. Varnbüler.
C) Des Ober-Hofraths.
Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Hoffourier Hirsch.
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 21. Juli d. J.
dem Hoffourier Hirsch aus Veranlassung seines Amts-Jubiläums in Rücksicht seiner
dem Königlichen Hause treugeleisteten fünfzigjährigen Dienste die goldene Verdienst-
Medaille zu bewilligen geruht.
Stuttgart den 30. September 1828. Behr.
Dienst-Erledigungen.
1) An dem Gymnasium zu Heilbronn ist die Lehrstelle der vierten Classe, welche
die Schüler vom eilften bis dreizehnten Jahre des Alters in zwei Jahrs-Cursen in sich
begreift, erledigt. Der Lehrer hat in dieser Classe wöchentlich 28 Stunden in der latei-
nischen, griechischen, hebräischen, deutschen Sprache, Religion und Geographie, und da-
bei noch in der fünften Classe zwei Stunden in der hebrädischen Sprache Unterricht zu
geben. Der Gehalt besteht in 760 fl. (worunter 53 fl. Früchten nach Normal-Preisen
gerechnet), wozu noch der Antheil an den Schulgeldern kommt, welcher sich nach Um-
ständen etwa auf Bo fl., in der Folge wohl auch noch höher, belaufen kann. Die Be-
werber müssen auf ein Präceptorat für geprüft erklärt seyn, und haben ihre Bittschrif-
ten innerhalb #4 Tagen bei dem K. Studienrath einzugeben.
2) Durch die Altershalber erfolgte Pensionirung des Försters Hensler ist das
in der Besoldungs-Elasse I# stehende Revier Dornstetten, Forstamts Freudenstadr,
in Erledigung gekommen-
— Gedruckt bei G. Hasselbrink, Buchdrucker.