Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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2. Des evangelischen Consistorium. 
Bestellung eines Schullehrer-Conferenz-Direltors in der Didzese Weikersheim. 
Der Dekan Meister zu Weikersheim wurde auf sein Ansuchen unter dem Aus- 
druck der Zufriedenheit mit seinen Dienstleistungen der Leitung der Schullehrer-Confe- 
renzen enthoben und dieselbe dem Diakon Geßler zu Weikersheim übertragen. 
Stuttgart den 30. September 1828. Wächter. 
5. Des Studienraths. 
a) Rachträgliche Bekanntmachung in Beziehung auf Ermächtigung zu akademischen Studien. 
Außer den in Nro. 62 dieses Blatts genannten Jünglingen sind nachträglich er- 
mächtigt worden: 
1) Zum akademischen Studium der evangelischen Theologie: 
August Friedrich Groschopf, Sohn des Spenglermeisters in Ulm, und 
Philipp Wolff, Sohn des verstorbenen Nadlermeisters in Ulm. 
:) Zum Studium der Cameral-Wissenschaften: 
Andreas Roller, Sohn des verstorbenen Gerbermeisters in Balingen. 
5) Dem Friedrich Ruoff, Sohn des Salzfaktors in Herrenberg, welcher zum 
Studium der Rechtswissenschaft ermächtigt war, ist auf seine Bitte gestattet 
worden, dem der Medicin sich zu widmen. 
Stuttgart den 4. Okteber 1623. Süsbind. 
b) Termin zur Prüfung der Bewerber um Präzeptorate und Collaboraturen- 
Unter Hinweisung auf die Verfügung vom 14. August d. J. (Reg. Blatt S. 679) 
wird bebannt gemacht, daß die Concurs-Prüfung der Bewerber um Prazeptorate und 
Collaboraturen in den Tagen vom 29. Oktober bis 1. November d. J. vorgenommen 
werden wird. Bei derselben können alle diejenigen, welche erst kürzlich oder schon vor 
längerer Zeit die Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht haben, sofern sie nicht 
durch einen besondern Erlaß abgewiesen worden sind, erscheinen, und haben sich Dien- 
stags den 26. Oktober vor dem Rektoratamt des Gymnasiums zu stellen, auch zur Prü- 
fung selbst die eingeführten Chrestomathien für die alten Sprachen mitzubringen. 
Stuttgart den 6. Oktober 1828. Sösbkind.
	        
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