Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

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4. Der Regierung für den Schwarzwald-Kreis. 
Sifstung für die Schul-Anstalten zu Sulz am Neckar. 
Es hut der Banquier Earl Ferdinand Heinrich v. Ludwig in der Capstadt seiner 
Vaterstadt Sulz am Neckar ein Capital von Eintausend Gulden mit der Bestim- 
mung geschenkt, daß die Zinsen davon theils zu Prämien für die Schüler der lateini- 
schen Schule, theils zu Avschaffung von Lehrmitteln für die lateinische Schul-Bibliothek, 
theils zu Belohnung verdienter Lehrer an den deutschen Schulen, und endlich im Wege 
der Substitution zu Unterstützung von Schullehrers-Wittwen und Waisen verwendet 
werden sollen. 
Diese nach allen ihren Zwecken wohlthätige Hundlung wird unter ehrender Aner- 
kennung der Regierung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Reutlingen den 246. September 1336. 
Freiherr v. Linden. 
5. Der General-Direktion der K. Wäxt tembergischen Posten. 
Festsetzung der StationsEntfernung zwischen Freudenstadt und Alpirspach. 
Nachdem vermöge hoher Entschließung Kbniglichen Ministeriums des Innern 
d. d. 16. d. M. die Stations= Entfernung zwischen Freudenstadt und Alpirspach auf 
14 Post regulirt worden ist; so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Frankfurt a. M. den 35. September 1636. 
Fär den Genevral, Post, Direktor: 
v. Epplen. 
C Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
a) Veräudrrungen in der Eintheilung der Forste Weingarten und Albek, die Auflösung des Forste 
Tettnang und Bildung eines Forsts Ochsenhausen betreffend. 
In Folge der Erwerbung von Waldungen mit den Herrschaften Ochsenhausen 
und Warchausen haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung 
vom 35. September d. J. Folgendes verfügt: 
2.
	        
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