Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Erscheinung der gegenwaͤrtigen Verordnung bereits im Besitze derselben befinden, fuͤr 
ihre Personen vorbehalten. 
Vorstehende Bestimmungen treten mit der Verkuͤndigung der gegenwaͤrtigen Ver- 
ordnung in Wirkung. 
Unser Minister des Innern ist mit der Vollziehung derselben beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 18. Januar 1329. 
Wilheim. 
Der Minister des Innern: 
von Schmidlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats= Sekretär, 
Vellnagel. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestát haben vermöge höchster Entschließung vom 13. d. M. 
dem Oberammann, nunmehrigen Stadt-Direbtor Weckherlin in Tübingen, den Titel 
und Rang eines Regierungsraths zu verleihen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom :4. d. M. die 
evangelische Pfarrei Langenbrand, Dekanats Wildbad, dem Pfarr-Gehülfen Frauer 
daselbst, 
die katholische Pfarrei Heuchlingen, Oberamts Aalen, dem Pfarr-Verweser Wör- 
ner zu Großallmerspann, im Oberamrt Hall, 
das Präzeptoratsamt in Erailsheim dem Pfarr-Gehülfen Hainlen zu Mähringen, 
Dekanats Tübingen, und 
die erledigte Präzeptoratsstelle in Murrhardt, Oberamts Backnang, dem Pfarramts- 
Verweser Schauffler zu Schnairh, Dekanats Schorndorf, gnädigst verliehen; auch 
vermöge höchster Entschließung vom 16. d. M. das erledigte Oberamt Heilbronn 
dem Oberamtmann v. Reuß in Biberach gnädigst übertragen. 
Unter dem ½4. d. M. wurde der Oberlieutenant Graf v. Uerküll vom zweiten 
zum siebenten Infanterie-Regiment versetz.
	        
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