Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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Die Candidaten der ersten Abtheilung haben am Dienfkag den r., bie der zweiten 
am Dienstag den 8. December d. J. in Stuttgart sich einzufinden und beziehungsweise 
an den bezeichneten Tagen (Namittags zwischen 3 und 5 Uhr) auf der Kanzlei des. 
Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweifung zu erhalten. 
Stuttgart den 31. Oktober 1329. Maucler. 
:8) Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Ernennung des Geheimen Raths, Ministers der auswärtigen und Familien-Angelegenheiten, General- 
Lieuteuants, Grasen v. Beroldingen, zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände 
des Königreichs. 
Seine Königliche Mafestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 30. d. M. 
den Geheimen Rath, Minister der auswärtigen und Familien-Angelegenheiten, General= 
Lieutenant. Grafen v. Beroldingen, zum lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kam- 
mer der Stände des Köaigreichs zu ernennen gnädigst geruht. 
Stuttgart den 32. Obtober 1629. Schmidlin. 
b) Ernennung des Regierungs-Präsidenten, Staatsratbs Frriberrn v. Linden in Reutlingen 
zum kebenslänglichen Mirgliede der ersten Kammer der Stände des Königreichs. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom z. d. M. 
den Regierungs-Präsidenten, Staatsrath, Freiherrn v. Linden in Reutlingen, zum 
lebenslänglichen Mitgliede der ersten Kammer der Stände des Königreichs zu ernennen 
gnädigst geruht. 
Stuttgart den 3. November 1829. Schmidlin. 
2. Des katholischen Kirchenraths. 
Bekanntmachung der in diesem Jahre zur Priesterweihe zugelasstnen katholischen Theologen. 
Am 23. September sind in Rottenburg zu Priestern geweiht, und sonach als 
Gehülfen in der Seelforge zugelassen worden: 
Schott, Franz, von Degmarn, 
Braun, Adam, von Nagelsberg,
	        
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